Halteverbotszonen für Ihren Umzug in Frankfurt, Offenbach und Rhein-Main

Halteverbotszonen für Ihren Umzug in Frankfurt, Offenbach und Rhein-Main

Umzüge Papst -
Sicherer Parkplatz für Ihren Umzugswagen

Sie benötigen einen sicheren Parkplatz für Ihren Umzugswagen direkt vor Ihrer alten und neuen Wohnung? Machen Sie es wie die Profis und bestellen Sie rechtssicher, bequem und günstig Ihre Halteverbotszone bei uns. So vermeiden Sie lange Wege und sparen Zeit und Kraft! Rechtliches und Wissenswertes:
  • Einen Parkplatz mit Stühlen, Kisten und Absperrbändern abzusperren, ist ohne behördliche Genehmigung verboten.
  • Ein parkplatzsuchender Nachbar kann dies ignorieren und abreißen, da Sie keinen rechtlichen Anspruch auf dieses Halteverbot haben.
  • Selbstaufgebaute Halteverbote stellen einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Bei Schäden durch Ihre Absperrung haften Sie und das kann ohne Versicherungsschutz teuer werden.
Für Ihren Umzug muss ein amtliches Halteverbot her.

Unser rechtssicherer Service

Wir kümmern uns rechtzeitig um alle Anträge und Genehmigungen bei der Stadt, kennen und beachten alle notwendigen Fristen und erledigen das fristgerechte Aufstellen der Verbotsschilder inklusive Transport, Auf- und Abbau. So können Sie sich voll und ganz auf Ihren Umzug konzentrieren und Ihre Nachbarn sich rechtzeitig darauf einstellen. Bestellung einer amtlichen Halteverbotszone: Folgende Daten benötigen wir von Ihnen:
  • Dauer der Sperrung (z.B. 07.00 – 18.00 Uhr am Umzugstag 23.07.)
  • Länge der Halteverbotszone in Metern (z.B. Länge des Umzugsautos + etwa 3-5 Meter)
  • Straße mit Hausnummer
  • Aufstellungsort (z.B. Fahrbahn, Parkstreifen oder Gehweg)
Eine Halteverbotszone muss mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin bei uns bestellt werden!

Fremde Fahrzeuge in Ihrer Halteverbotszone

Alle Schilder wurden fristgerecht aufgestellt und ein KFZ steht am Umzugstag (noch immer) in dieser Zone? Sie dürfen dieses jetzt abschleppen lassen. Auch wenn der Fahrzeughalter im Urlaub ist und die rechtzeitig aufgestellte Halteverbotszone nicht sehen konnte, ist er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen. Er hätte jemanden mit der Absicherung während seiner Abwesenheit beauftragen müssen. Um sich Ärger mit Ihren alten oder neuen Nachbarn zu ersparen, können Sie vorab die Polizei bitten, den Halter des Fahrzeugs ausfindig zu machen, um ihm die Chance zu geben, das Fahrzeug aus der Halteverbotszone zu entfernen.